Ausflüge mit dem Rad

Radtouren
Wenn wir eine Fahrradtour unternehmen, sind auch nur verkehrstüchtige Fahrräder zulässig. (siehe weiter unten) Sowie einen angemessenen Fahrradhelm. Ansonsten kann ihr Kind/Jugendliche(r) nicht mitfahren.
Was an ein verkehrssicheres Fahrrad gehört
Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind essenziell für ein
verkehrssicheres Fahrrad. Doch gerade bei älteren Modellen funktionieren
Klingel, Beleuchtung und Bremsen vom Fahrrad oft nicht mehr einwandfrei. Ohne
diese sicherheitsrelevante Ausstattung ist das Fahren im Straßenverkehr
allerdings nicht gestattet.
Diese Dinge machen dein Fahrrad verkehrssicher
Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss ein
verkehrssicheres Fahrrad mit Folgendem ausgestattet sein.
- Zwei Bremsen, die voneinander unabhängig funktionieren. Für Kinder sind
Fahrräder mit Hand- und Rücktrittbremsen empfohlen.
- Mit einer Klingel, die deutlich hörbar ist. Hupen, Radlaufglocken oder
Melodieklingeln sind nicht zulässig.
- Vorne muss eine von der StVZO akzeptierte Beleuchtung vorhanden sein.
Diese hat eine Zulassungsnummer nach dem Schema „K 12345“ und eine
Lichtstärke von mindestens 10 Lux. Fahrradlampen können entweder über
einen Dynamo, Akku oder eine Batterie mit Strom versorgt werden. Der
Lichtkegel des Vorderlichts darf fünf Meter vor dem Fahrrad maximal
halb so hoch wie der Scheinwerfer selbst über dem Boden sein. So
vermeidest du, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.
- Außerdem ist es für verkehrssicheres Fahren Pflicht, vorne einen weißen
Rückstrahler angebracht zu haben. Dieser kann auch in der Lampe
integriert sein.
-Hinten gehören eine rote Lampe, nicht niedriger als 25 Zentimeter über
dem Boden, sowie ein roter, nicht dreieckförmiger Z-Rückstrahler
angebracht.- Blinkende Lichter oder weitere Lampen am Fahrrad sind verboten.
- An den Rädern müssen jeweils zu 180 Grad versetzt zwei gelbe
Reflektoren, auch Katzenaugen genannt, zwischen den Speichen klemmen.
Als erlaubte Alternative gelten reflektierende weiße Streifen an den
Reifen oder Speichenreflektoren an den einzelnen Speichen.
- Die Pedale müssen zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr
rutschfest und festverschraubt sein. Außerdem dürfen jeweils vorne und
hinten Pedal-Rückstrahler nicht fehlen.
Ein Fahrrad, das nicht die oben genannten Kriterien erfüllt, gilt als nicht sicher
und darf daher nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Du musst selbst
prüfen, ob dein Rad verkehrssicher ist, da es im Gegensatz zu motorisierten
Fahrzeugen keine Zulassungspflicht und keinen TÜV gibt. Solltest du dir
unsicher sein, kann eine Fahrrad-Werkstatt die Sicherheit für den
Straßenverkehr kontrollieren.
Welches Zubehör außerdem empfehlenswert ist
Nicht zwingend erforderlich, aber trotzdem empfohlen ist folgendes Zubehör an
deinem Fahrrad:
- Ein Fahrradständer zum unkomplizierten Abstellen
- Schutzbleche an beiden Rädern, um Flecken an der Kleidung zu verhindern
- Einen Kettenschutz, um zu vermeiden, dass die Kleidung zwischen die
Kette gerät. Dadurch kannst du Stürzen vorbeugen
- Für Kinder werden Sicherheitslenker mit verdickten Enden empfohlen.
Dies dient zum Schutz vor Sturzverletzungen
- Wenn Kinder noch nicht sicher Fahrrad fahren können, sind Stützräder
empfehlenswert
Diese Strafen drohen bei mangelnder Fahrrad-Ausstattung
Sollte deine Klingel nicht funktionieren oder fehlen, musst du für dein nicht
verkehrssicheres Fahrrad ein Bußgeld von 15 Euro zahlen. Bei defekter oder
fehlender Beleuchtung kostet der Verstoß gegen die StVZO 20 bis 30 Euro.
Fehlende Reflektoren kosten dich 10 Euro. Mangelhaft oder nicht
funktionierende Bremsen bescheren dir ein Bußgeld von 20 bis 25 Euro.
Darüber hinaus zahlen Versicherungen im Falle eines Unfalls nicht (vollständig),
wenn das Fahrrad nicht verkehrssicher war. Darüber hinaus kann die Polizei in
diesem Fall das Rad beschlagnahmen.
Quelle: www.generali.de/journal/was-an-ein-verkehrssicheres-fahrradgehoert?
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